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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AVLB) DER ADAMOL GmbH

(einschließlich Vertragsabschluss im Fernabsatz/e-commerce)

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Stand: 1. Juni 2023

  1. Die "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen" (AVLB)

gelten für Lieferungen und Leistungen an Unternehmer uneingeschränkt, bei Verbrauchergeschäften gehen im Falle eines Widerspruches mit diesen AVLB die einschlägigen zwingenden Bestimmungen des

Konsumentenschutzgesetzes vor.

  1. Angebote, Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht. Der Kaufvertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

  1. Muster:

Muster sind stets unverbindliche Ansichtsmuster. Alle Analyseangaben sind auch bezüglich der Höchst- und Mindestwerte nur als ungefähr anzusehen.

  1. Preise, Versandkosten:

Die ausgezeichneten Preise sind Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Nettopreise excl. USt. Wir sind berechtigt, dem Käufer die entstehenden Versand- und Zustellkosten in Rechnung zu stellen. Bei Lieferung in

nicht der Europäischen Gemeinschaft angehörigen Länder erfolgt die Lieferung unverzollt und unversteuert.

Unsere Preise verstehen sich, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ab Raffinerie bzw. Abgangslager für die von uns angegebenen Mengeneinheiten inklusive Gebinde - mit Ausnahme des Fasses

mit ca. 208lt Inhalt und mit Ausnahme von Lieferungen im TKW und KWG - verzollt, exklusive Umsatzsteuer, jedoch inklusive Mineralölsteuern sowie sämtlicher anderer öffentlicher Abgaben nach den am Tage des

Vertragsabschlusses geltenden Warengestehungskosten, Zoll-, Abgaben-, Frachtsätzen, unter Berücksichtigung etwaiger amtlich festgesetzter Preise, Zuschläge und Spannen. Bei Änderung des Marktpreises, öffentlicher

Abgaben und/oder sonstiger preisbildender Komponenten (z.B. Einstandspreise, Währungsparitäten, Lohnkosten, Frachtkosten) sind wir zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Erhöhungen solcher

Sätze bzw. Faktoren bis zum Tage der Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.

  1. Lieferung, Eigentumsvorbehalt:

Die Lieferung der Ware erfolgt - wenn nichts anderes vereinbart wurde - frachtfrei an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift. Die angelieferte Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises in das

Eigentum des Käufers über.

  1. Übernahme der Waren:
  2. a) Mengenfeststellung:

Werden Waren nicht in Normpackungen (Fertigpackungen i.S. § 19 Maß- und Eichgesetz) geliefert, hat die Feststellung der für die Verrechnung maßgebenden Mengen durch ein eichpflichtiges Meßgerät zu

erfolgen. Erfolgt die Feststellung der tatsächlich ausgelieferten Produktmenge bereits in einem Auslieferungslager, so ist diese Menge bei Auslieferung durch uns auch dann nicht neuerlich festzustellen, wenn

dies anläßlich der Auslieferung vor Ort (z.B. Tankwagen) möglich wäre.

  1. b) Transportrisiko:

Die Übernahme der Ware durch den Transportführer oder durch Organe der Eisenbahn beweist den einwandfreien Zustand der Gebinde und schließt Ansprüche gegen uns wegen unterwegs entstandener

Gewichtsverluste oder Beschädigungen aus.

  1. c) Übernahms- und Lieferfristen:

Falls keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Übernahme der gekauften Ware prompt zu erfolgen, wenn nötig nach Absprache auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Wird die Ware

innerhalb der vereinbarten Lieferfrist vom Käufer nicht übernommen, sind wir berechtigt, ohne Einräumung einer Nachfrist über die Ware anders zu disponieren und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Transportkosten

für die Ware einschließlich etwaiger Einlagerungen und Wagenstandsgelder und des Rücktransportes der Ware gehen unbeschadet unserer weitergehenden Ersatzansprüche zu Lasten des Käufers.

Für die Einhaltung von Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Ersatzlieferung.

  1. d) Lagertanks:

Für den vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustand des Tanks bzw. sonstiger Abfülleinrichtungen und die Richtigkeit der Angaben über das Fassungsvermögen haftet der Käufer.

  1. e) Temperatur:

Für bestimmte Eingangstemperaturen, insbesondere bei Bitumen- oder Heizöllieferungen im Kesselwagen oder im Straßentankwagen, haften wir nicht.

  1. Gesetzliches Widerrufsrecht (gilt nur für Verbrauchergeschäfte):

Der Käufer kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ob er einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten und den Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm genannter Dritter der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

Das Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie Adamol an deren E-Mail-Adresse: office@adamol.at mittels einer eindeutigen Erklärung über ihrem Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  1. Gewährleistung und Haftung:

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Mangelhaftigkeit der Ware bei Übergabe sowie unser Verschulden bei der Geltendmachung von

Schadenersatzansprüchen zu beweisen. Mängel müssen bei Übernahme der Ware unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen schriftlich beanstandet werden (Mängelrüge). In jedem Fall muß uns die Möglichkeit zur

sofortigen Nachprüfung nach den Regeln der Technik, insbesondere nach den Normen für die Probenahme in der jeweils gültigen Fassung gegeben werden. Die Kosten einer erforderlichen besonderen Prüfung trägt

der Vertragsteil, zu dessen Nachteil sie ausfällt. Bei begründeter und rechtzeitiger Beanstandung der Ware sind wir verpflichtet, die mangelhafte Ware oder Leistung durch fehlerfreie auszutauschen bzw. zu verbessern.

Insoweit nicht zwingende Bestimmungen für Verbraucher (KSchG) entgegenstehen, gehen Arbeits- und Transportkosten im Rahmen der Gewährleistung zu Lasten des Käufers. Darüberhinausgehende

Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche für leicht fahrlässiges Verschulden oder Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall sind ausgeschlossen. Im übrigen leisten wir Gewähr

im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Zahlung:

Zahlungen sind in jener Währung zu leisten, in welcher die Rechnung ausgestellt ist. Die Zahlung hat, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ohne jeden Abzug zu erfolgen.

Für alle uns durch Zahlungsverzug entstandenen Verluste haftet der Käufer in vollem Umfang. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in der Höhe von 1 % pro Monat sowie Mahn- und Inkassospesen zu

begehren. Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt. Wir haften nur dann, wenn die Quittung auf unserem numerierten Vordruck erfolgt ist.

Bei Zahlungsverzug des Käufers, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Einbringlichkeit unserer Forderungen gefährden oder

erschweren, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte ohne Setzung einer Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag bezüglich einzelner oder aller noch nicht ausgelieferter Warenmengen aus abgeschlossenen Verträgen

berechtigt. Bei Fakturenzahlung mittels Erlagscheines oder mittels Banküberweisung erbitten wir die Anführung der Rechnungsnummer und Kundennummer.

Jede Lieferung gilt hinsichtlich der Bezahlung als ein Geschäft für sich.

Die Richtigkeit unserer Kontoauszüge bzw. Belastungsnoten gilt als vom Käufer anerkannt, wenn er die Belege nicht innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellung (Belegdatum) schriftlich als unrichtig zurückweist.

Wir sind berechtigt, einlangende Zahlungen, die nicht eindeutig gewidmet wurden, nach unserer Wahl auf offene Forderungen anzurechnen. Der Käufer kann Gegenforderungen nur dann gegen unsere Kaufpreisforde-

rungen oder sonstigen Forderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderungen von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

  1. Höhere Gewalt und andere Erfüllungshindernisse:

Durch Fälle höherer Gewalt werden wir der Lieferverpflichtung enthoben. Das gleiche gilt für sämtliche unvorhergesehenen, von unserem Willen unabhängige Störungen, wie Rohstoffmangel, Betriebsstörungen,

behördliche Maßnahmen, gleichgültig welcher Art, sowie Ausfall von in Aussicht genommenen Liefer- oder Bezugsquellen. Tritt höhere Gewalt oder einer der vorerwähnten Umstände ein, insbesondere der gänzliche

oder teilweise Wegfall unserer Bezugsquellen, sind wir nicht verpflichtet, die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen. Im Falle solcher Umstände sind wir berechtigt,

die jeweils zur Verfügung stehenden Warenmengen nach unserem Gutdünken auf unsere Abnehmer aufzuteilen, insoweit nicht gesetzliche Bestimmungen dagegenstehen.

  1. Kesselwagen, Gebinde:

Für Lieferungen in unseren Kesselwagen oder Gebinden gilt folgendes:

  1. a) Kesselwagen:

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, berechnen wir bei Beistellung von Kesselwagen bis zum Bestimmungsort die offiziellen Mietsätze. Die Wagen sind bei Einzellieferungen binnen 96 Stunden, bei Blockzügen

binnen 12 Stunden zu entleeren, wobei dieser Termin vom Eintreffen der Wagen in der Bestimmungsstation gerechnet wird. Nach Entleerung sind die Kesselwagen in unbeschädigtem und füllfertigem

Zustand an die von uns angegebene Bahnstation zurückzustellen. Bei Überschreitung der Entleerungsfrist gelangt eine zusätzliche Kesselwagenmiete in der von uns jeweils allgemein festgesetzten Höhe in

Anrechnung. Für Beschädigungen, die durch Verschulden des Käufers oder von Personen entstehen, für die er zu haften hat, ist der Käufer haftbar. Für beschädigte KWG ist von uns eine Anweisung bezüglich

der neuen Rück-laufanschrift (Reparaturwerkstätte) zu erfragen.

  1. b) Gebinde:

Die von uns leihweise beigestellten ca. 208 lt Fässer werden vom Käufer, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur für einen Zeitraum von höchstens 60 Tagen, vom Liefertage an gerechnet, mietfrei zur Verfügung

gestellt. Bei Überschreitung dieser Frist sind wir berechtigt, ein angemessenes Mietentgelt zu verlangen. Das Faß ist danach sofort in entleertem Zustand gemäß unserer Verfügung fracht- und spesenfrei

an das Lieferlager zurückzusenden bzw. unter Anzeige zur Abholung bereitzustellen.

Die vorgenommene Rücksendung von leeren Fässern per Bahn ist uns vom Käufer anzuzeigen. Als Beweis für die Retournierung von leeren Gebinden anerkennen wir in strittigen Fällen nur eine von uns ausgestellte

Übernahmsbestätigung bzw. ein diesbezüglich uns vorzulegendes Frachtbriefdoppel. Für beschädigte oder in Verlust geratene Gebinde hat uns der Käufer ohne Rücksicht auf die Frage seines

Verschuldens Ersatz zu leisten. Dieser Ersatz ist nach unserer Wahl entweder in natura oder durch Vergütung der am Zahlungstag erforderlichen Wiederinstandsetzungs- oder Anschaffungskosten für neue

oder gleichartige Fässer zu leisten. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl diese Ersatzleistungen in Geld auch dann zu beanspruchen, wenn uns die Fässer nicht zwei Monate nach erfolgter Lieferung zurükkgestellt

worden sind. Soferne Einweggebinde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung retourniert werden, behalten wir uns vor, den Käufer mit den auflaufenden Fracht- und Vernichtungskosten zu belasten.

  1. c) Flüssiggasflaschen:

Die von uns für die Lieferung von Gas beigestellten Gas-Flaschen sind unser Eigentum und werden dem Käufer gegen Erlag einer Kaution leihweise zur Verfügung gestellt. Als Beleg für die Kaution erhält der

Kunde eine Wertmarke, welche bei Rückgabe zusammen mit der leeren, gebrauchsfähigen Kautions-Gasflasche den Kunden berechtigt, den Einsatz zurückerstattet zu erhalten. Der Kunde trägt das Risiko für

die Gas-Flaschen und haftet für deren Verlust oder Beschädigung bis zum vollen Wiederbeschaffungswert.

  1. d) Sollten unsere Leihgebinde und Gasflaschen mit Konkurrenzware befüllt oder verliehen werden, so hat der Käufer eine Konventionalstrafe in der dreifachen Höhe des Wertes des betreffenden Fasses bzw.

der betreffenden Gasflasche zu bezahlen. Die Geltendmachung eventueller weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt uns vorbehalten

  1. Frachtbriefmäßige Deklaration, Versandvorschrift:

Verfügungen des Käufers müssen uns bis spätestens drei Tage vor Auslieferung zukommen, andernfalls erfolgt die Deklaration sowie die Wahl der Beförderungsart und des Beförderungsweges durch uns. Für die

billigste oder zweckmäßigste Art derselben haften wir nicht.

  1. Werbematerial, Gebrauchsanleitungen:

Der Käufer ist verpflichtet, Gebrauchsanleitungen und Warnhinweise genauestens zu beachten. Er darf ohne unsere Zustimmung keinerlei Veränderungen an unseren Unterlagen oder unserem Werbematerial

vornehmen.

  1. Bewirtschaftungs- und Verwendungsbestimmungen:

Der Käufer ist für die Einhaltung etwaiger allgemeiner Bewirtschaftungsbestimmungen hinsichtlich ihm von uns gelieferter Ware haftbar, ebenso für die Beachtung ihm etwa besonders bekanntgegebener Bewirtschaftungs-

oder Verwendungsbestimmungen oder behördlicher Auflagen, welcher Art immer; insbesondere solcher, von deren Beachtung ein bestimmter Steuersatz oder Preis abhängt. Für jeden uns aus einer Zuwiderhandlung

entstehenden Schaden hat uns der Käufer schad- und klaglos zu halten

  1. Datenschutz:

Durch den Vertragsabschluss erklärt der Käufer sein Einverständnis mit der Speicherung, Verarbeitung und Benutzung seiner persönlichen Daten für die Ausführung der Bestellung. Sofern der Käufer ausdrücklich

sein Einverständnis erklärt hat, sind wir auch berechtigt, diese Daten zu versenden und zu überlassen.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht:

Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten – auch hinsichtlich e-commerce – ist ausschließlich österreichisches Recht maßgebend und sind die sachlich in Betracht kommenden Gerichte für Wien ausschließlich zuständig.

Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

  1. Gültigkeit der Lieferbedingungen:

Diese Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen bis zu einer etwaigen Abänderung durch uns. Sie gelten insbesondere auch dann, wenn der Käufer zu anderen Bedingungen bestellt, es

sei denn, daß wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.